Tagespflege

Die Tagespflege ist ein wertvolles Angebot in unserem multifunktionellen Versorgungskonzept. Sie ist in den Fällen angebracht, wo häusliche Pflege tagsüber zu Hause nicht ausreichend ist und Hilfe benötigt wird.

Des Weiteren entlastet Tagespflege die betreuenden Angehörigen tagsüber und bietet die Möglichkeit, den Tag nicht alleine, sondern mit anderen Menschen gemeinsam und versorgt zu verbringen.

Vorrangiges Ziel ist es, die Gäste durch eine bedarfsorientierte und schonend-aktivierende Betreuung zu versorgen, ihnen somit ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit so lange wie möglich zu gewährleisten.

Öffnungszeiten

Die Tagespflege ist Montag  bis Freitag geöffnet (nach Rücksprache auch am Wochenende möglich).

Die Kernbetreuungszeit liegt zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr, wobei die Zeiten individuell an den Bedarf angepasst werden können.

Die Tagespflegegäste werden auf Wunsch werktags von unserem Fahrdienst morgens zu Hause abgeholt und abends wieder nach Hause gebracht.

Preise

Der Gesetzgeber fördert die Inanspruchnahme von Leistungen der häuslichen Pflege in Kombination mit der Tagespflege besonders. Besteht ein Pflegegrad, kann der pflegebedürftige Mensch Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen.

In diesem Fall erhält sie/er die ambulanten Sachleistungsbeträge in gleicher Höhe noch einmal für die Tagespflege.

Zusätzlich erstattet die Pflegekasse monatlich Eigenanteile von 125,00 €.

Ausstattung

Zur Tagepflege gehören ein Aufenthaltsraum, sowie ein Ruheraum, ausgestattet mit Ruhesessel und behindertengerechtem Pflegebett. Weiterhin gehört zur Einrichtung ein behindertengerechtes Bad, in direkt erreichbarer Nähe, mit Toilette und Dusche.

Unsere qualifizierten Fachkräfte sind erfahren im Umgang mit älteren und erkrankten Menschen und können so während Ihres Aufenthaltes, optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen eingehen.

Zusätzliche Angebote

Die Tagespflegegäste werden auf Wunsch auch logo-, ergo- und physiotherapeutisch betreut, hierzu benötigen wir lediglich eine Verordnung des behandelnden Hausarztes.

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