Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Pflege und Betreuung von Menschen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden.

Besonders hilfreich kann die Kurzzeitpflege sein:

  • Wenn pflegende Angehörige in Urlaub fahren oder sich selbst erholen müssen
  • Bei Ausfall der Pflegeperson, z. B. durch Krankheit oder Kur
  • Bei Krankenhausnachsorge bis der Betroffene wieder in seiner häuslichen Umgebung leben kann
  • Wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann
  • Bei Krisensituationen, die zu Hause nicht bewältigt werden können

Leistungen während der Kurzzeitpflege

    • Bis zu 6 Mahlzeiten täglich: Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen mit 2 Auswahlmenüs zuzüglich diätetischer Kost, Nachmittagskaffee, Abendessen, Spätmahlzeit
    • Rundum alle Pflege- und Betreuungsleistungen für die gesamte Zeit des Aufenthaltes. Dies umfasst folgende Bereiche:
      • Hilfe bei der Körperpflege, sofern nötig und gewünscht
      • Ernährung – je nach Bedarf Training für den eigenen Haushalt (z. B. individuelle mundgerechte Zubereitung der Nahrung)
    • Mobilität – Aufstehen, Zubettgehen, Lagern, Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege und Ernährung, Fördern der Beweglichkeit, Erkennen der Ressourcen, Umgang mit hauswirtschaftlichen Bedienelementen, usw.
    • Beschäftigungstherapie – Bewegungsübungen, Gesellschaftsspiele, Malen und Kreativarbeiten, Gedächtnistraining, geführte Spaziergänge, Singen und Tanzen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, jahreszeitliche Feste und Gemeinschaftsveranstaltungen
    • Auf ärztliche Verordnung:
      • Medizinische Leistungen – wie kontrollierte Medikamentengaben, Kompressionstherapie, Kontrolle der Vitalzeichen, s.c Infusionen und Injektionen, Verbandswechsel, usw.
      • Therapeutische Leistungen – Physiotherapie, Ergo- und Logopädie, Massagen, Präventiv- und Rehabilitationsangebote

Die Möglichkeiten Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen werden ausgeweitet und flexibler gestaltet.

Kurzzeitpflege kann zukünftig acht – statt bisher vier – Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Die Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können zudem aufeinander angerechnet werden – wenn Sie beispielsweise nicht den vollen Anspruch auf das eine aber mehr vom anderen benötigen.

Während einer Kurzzeitpflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen gewährt.

Während einer Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen gewährt.

Preisliste ab 01.01.2024 KZP solitär

Preisliste ab 01.01.2024 KZP eingestreut

Die Zimmer sind ausgestattet mit einem höhenverstellbaren Pflegebett, Kleiderschrank, Lehnstuhl, Stuhl, Tisch und abschließbarem Nachtschrank. Telefon, Fernseh- und Internetanschlüsse sind ebenfalls vorhanden. Eine moderne Notrufanlage im Zimmer sowie im Bad gewährt optimale Sicherheit.

Die weitere Ausstattung entnehmen Sie bitte dem Punkt „Ausstattung vollstationäre Pflege“.

Unsere Pflegeziele:

  • Die Aktivierung der (verbleibenden) Ressourcen der betreuten Menschen bestmöglich zu unterstützen
  • Die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Lebensführung mit allen Mitteln zu fördern
  • Die Würde und Lebensqualität auch im Spätstadium einer Erkrankung durch Anpassung der Lebensbereiche an verbliebene Fähigkeiten zu gewährleisten.
  • Die Lebensqualität der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen zu steigern
  • Durch entsprechende Raum-, Therapie- und Pflegekonzepte die Lebensbedingungen der zu Betreuenden möglichst angenehm zu gestalten, Wohlbefinden und Sicherheit zu vermitteln.
  • Die Unterstützung und Begleitung der Angehörigen zu gewährleisten

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